Inkasso bedeutet die Beitreibung und Einziehung offener Forderungen. Inkassounternehmen helfen Firmen und Personen dabei, Gelder für bereits erbrachte Leistungen zu erhalten. Wenn ein Schuldner trotz Mahnung auf offene Forderungen nicht reagiert und der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, entsteht ein Inkassofall. Beauftragt der Gläubiger Luchs Inkasso, führt diese zunächst eine Prüfung durch. Danach folgt die schriftliche Mahnung an den Schuldner. Dieser hat die Möglichkeit, Einwände gegen die Forderung zu äußern. Verweigert er die Zahlung weiterhin, werden gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide veranlasst. Hier besteht die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder der Pfändung von Eigentum. Ab der Beauftragung von Luchs Inkasso laufen alle Korrespondenzen ausschließlich über uns. Die offenen Zahlungen sind dann an unsere Bankverbindung zu leisten.
Auf jeden Fall: Erfolg! Mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich des Forderungseinzuges sichern uns das notwendige Know-how und das Wissen um Probleme und Lösungen bei Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten. Unser persönlicher Einsatz durch unsere qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter spricht für sich, wir sichern Ihnen eine schnelle und effektive Beitreibung Ihrer offenen Forderungen. Vorteile für den Gläubiger bestehen vor allem darin, die fälligen Forderungen abzugeben und sich somit voll und ganz auf das Tagesgeschäft konzentrieren zu können.
Wir haben keinerlei Untergrenze in der Annahme Ihrer Forderungen, bei jedem noch so kleinen Betrag lohnt es sich diesen zu verfolgen. Natürlich bekommt auch die kleinste Forderung den vollen Service und wird mit derselben Motivation bearbeitet wie eine hohe! Allerdings behalten wir uns vor, den jeweiligen Fall auf seine Erfolgsaussichten hin zu prüfen.
Außergerichtlicher Forderungseinzug, gerichtlicher Forderungseinzug: Erwirkung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, Durchführung der Zwangsvollstreckung wie Konto-, Lohn-, Kassenpfändung, Beantragen von Haftbefehlen etc., Nachgerichtliche Betreuung wie Überwachung titulierter Forderungen mit Fristenkontrolle und Ermittlung neuer Zugriffsmöglichkeiten beim Schuldner, Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren, Ratenzahlungsvereinbarungen und Erörterung von Zahlungsmöglichkeiten beim Schuldner, wenn es vor Gericht geht Kooperation mit unseren Partner-Anwälten.
Weniger als Sie denken! Die erste Beratung ist bei uns kostenfrei. Im Erfolgsfall entstehen Ihnen keine Kosten, da wir unsere Gebühren und Kosten dann beim Schuldner geltend machen können. Kann Ihre Forderung z. B. bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht beigetrieben werden, rechnen wir lediglich eine individuell vereinbarte, geringe Bearbeitungspauschale zzgl. verauslagter Kosten, z. B. für Gerichtsvollzieher und Einwohnermeldeamt, ab.