Verzugszinsen richtig berechnen: So funktioniert’s

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Verzugszinsen richtig berechnen: So funktioniert’s
Inhaltsverzeichnis
    Darum geht's:
    Wenn Kunden offene Rechnungen nicht fristgemäß begleichen, steht dem Gläubiger das Recht zu, Verzugszinsen zu berechnen. Diese Zinsen entschädigen für die finanzielle Belastung, die die verspätete Zahlung verursacht. Wie jedoch werden Verzugszinsen richtig berechnet und was sollte man dabei beachten? Das erklären wir hier.

    Was sind Verzugszinsen?

    Verzugszinsen sind gesetzlich zulässige Zinsen, die ab dem Zeitpunkt erhoben werden, ab dem ein Schuldner in Zahlungsverzug gerät. Damit sollen die finanziellen Nachteile ausgeglichen werden, die dem Gläubiger durch die verspätete Zahlung entstehen.

    Wann dürfen Verzugszinsen berechnet werden?

    Verzugszinsen können erhoben werden, sobald der Schuldner in Verzug ist. Ein Schuldner gerät in Verzug,

    • wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet (bei Verbrauchern muss bei der Rechnung darauf hingewiesen werden),
    • wenn eine Mahnung den Zahlungsverzug feststellt,
    • oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung, wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung unsicher ist (gilt nur für Unternehmen).

    Diese Frist kann in Verträgen auch individuell geregelt sein, was zwischen Unternehmen oft der Fall ist. Weitere Details vergl. § 286 BGB Verzug des Schuldners.

    Verzugszinsen: Gesetzliche Höhe und Berechnung

    Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem Basiszinssatz, der halbjährlich angepasst wird. Für 2024 liegt der Basiszinssatz bei 1,62 % (Stand Juli 2024). Der Zinssatz für den Zahlungsverzug ergibt sich dann aus:

    • 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Verbraucher,
    • 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Geschäfte zwischen Unternehmen.

    Beispiel:
    Verbraucher: 1,62 % (Basiszinssatz) + 5 % = 6,62 % Verzugszinssatz
    Unternehmen: 1,62 % (Basiszinssatz) + 9 % = 10,62 % Verzugszinssatz

    Schritt-für-Schritt-Anleitung: Verzugszinsen berechnen

    1. Ermitteln Sie die fällige Rechnungssumme

    Die Zinsen werden auf den offenen Rechnungsbetrag berechnet. Wenn der Betrag 10.000 Euro beträgt, ist dies Ihre Basis für die Zinsberechnung.

    2. Den richtigen Verzugszinssatz anwenden

    Wählen Sie den Verzugszinssatz je nach Geschäftsbeziehung: 6,62 % für Verbraucher, 10,62 % für Unternehmen.

    3. Berechnen Sie die täglichen Zinsen

    Um die Zinsen für jeden Tag des Verzuges zu berechnen, teilen Sie den Verzugszinssatz durch 365 Tage (bei Schaltjahren durch 366). Für einen Verzugszinssatz von 6,62 % ergibt dies bei Verbrauchern:

    • Tageszinssatz: 6,62 % / 365 ≈ 0,0181 % pro Tag.

    4. Berechnen Sie die Zinsen für den Verzugszeitraum

    Multiplizieren Sie den Tageszinssatz mit der Anzahl der Tage, die der Schuldner im Verzug ist.

    Beispielrechnung: Der Kunde ist seit 30 Tagen mit der Zahlung von 10.000 Euro im Verzug. Verzugszinssatz für Verbraucher: 6,62 %.

    • Tägliche Verzugszinsen: 10.000 Euro × 0,0181 % ≈ 1,81 Euro.
    • Verzugszinsen für 30 Tage: 1,81 Euro × 30 = 54,30 Euro.

    5. Verzugszinsen auf der Mahnung anführen

    Weisen Sie die Verzugszinsen in Ihrer Mahnung klar aus. Listen Sie den Verzugstag und die angewandte Berechnung auf, um dem Kunden Transparenz zu bieten.

    Tipps zur korrekten Anwendung der Verzugszinsen

    1. Mahnung senden: Setzen Sie eine klare Zahlungsfrist und senden Sie rechtzeitig eine Mahnung, um den Kunden über den Verzug zu informieren.
    2. Regelmäßig überprüfen: Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich. Achten Sie darauf, dass Sie den aktuell geltenden Zinssatz verwenden.
    3. Kommunikation bleibt wichtig: Setzen Sie Verzugszinsen fair und nachvollziehbar an, um Ihre Kundenbeziehungen nicht zu gefährden.

    Fazit

    Die Verzugszinsen sind ein gerechtes und rechtliches Mittel, um den finanziellen Schaden durch verspätete Zahlungen auszugleichen. Mit einem klar strukturierten und rechtlich fundierten Vorgehen schützen Sie Ihr Unternehmen und schaffen eine transparente Grundlage, um den Forderungseinzug fair zu gestalten.

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