Inkassogebühren entstehen, wenn ein Inkassounternehmen beauftragt wird, ausstehende Zahlungen einzutreiben. Sie sind als Entschädigung für die Arbeit und die administrativen Tätigkeiten des Inkassodienstleisters vorgesehen. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Aufwand und Schuldensumme.
In der Regel werden Inkassogebühren dem Schuldner in Rechnung gestellt, da der Gläubiger seine Leistung bereits erbracht hat und berechtigterweise auf die Zahlung wartet. In einigen Fällen – etwa bei unberechtigten Forderungen oder wenn die Inkassogebühren unverhältnismäßig hoch sind – kann es jedoch auch vorkommen, dass der Schuldner die Kosten nicht übernehmen muss.
Manche Inkassobüros arbeiten auch mit Vergütungsmodellen auf Basis von Erfolgsprovisionen oder Mitgliedschaften.
Inkassogebühren bestehen meist aus verschiedenen Posten:
Die Gebührenhöhe hängt von der Forderungssumme und dem Aufwand ab. In Deutschland orientieren sich die Inkassogebühren häufig an der Gebührenordnung für Rechtsanwälte, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt ist. Der Gläubiger kann jedoch nur Inkassogebühren bis zur Höhe der Anwaltsgebühren verlangen, sodass keine übermäßigen Gebühren anfallen.
Inkassobüros dienen als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner. Sie sind darauf spezialisiert, Forderungen effizient und kundenorientiert einzutreiben, ohne die Geschäftsbeziehung zu belasten. Gleichzeitig fungieren sie als Berater für Gläubiger, um ihnen rechtliche Unterstützung zu bieten und sicherzustellen, dass Gebühren angemessen sind.
Falls Sie unsicher sind, ob eine Inkassoforderung korrekt ist, können Sie Folgendes tun:
Inkassogebühren sind ein gängiger Bestandteil des Forderungsmanagements und können Schuldner oder Gläubiger betreffen. Eine transparente Gebührenstruktur und ein seriöses Vorgehen sind der Schlüssel, um Missverständnisse zu vermeiden und das Forderungsmanagement für alle Beteiligten fair zu gestalten.